Im Juli 2007 hat das Europäische Parlament die Richtlinie zur Nachrüstung von Spiegeln bei Lastkraftwagen beschlossen. Da als Frist spätestens 31. März 2009 festgelegt wurde, sah die Bundesregierung zunächst eine Umrüstung für betroffene Fahrzeuge vor, die ab dem 01. Juli 2008 zur Hauptuntersuchung gebracht werden. Die Verordnung tritt ab 01. Oktober 2008 in Kraft.
Unter mirror-EU.com bieten wir Ihnen Informationen und Service-Tools rund um Nachrüstlösungen. Neben der Spiegel-Identifikation nach neuer Richtlinie 2007/38/EG für Gebrauchtfahrzeuge oder der Erfüllung der erweiterten Sicherheitsanforderungen für Neufahrzeuge stellen Sie hier eine Umrüstanweisung für die Werkstatt, ein Zertifikat zur Mitführung durch den Fahrer sowie einen kumulierten Merkzettel zur Flottenverwaltung zusammen.
Über unsere PE-Partner erhalten Sie zwei Varianten an Schablonen zur Ermittlung des Wölbungsradius am Fahrzeug. Schablone „A" unterstützt Sie bei der Umrüstung des Weitwinkelspiegels und des Nahbereich-/Anfahrspiegels (Rampenspiegel) auf der Beifahrerseite. Durch einen kleineren Wölbungsradius 300 mm (ok nach neuer Richtlinie 2007/38/EG) anstelle von 400 mm (nicht ok nach neuer Richtlinie) wird das Sichtfeld auf der Beifahrerseite vergrößert. Schablone „B" unterstützt Sie bei der Umrüstung des Hauptspiegels auf der Fahrer- und Beifahrerseite (Radius 1200 ok nach Richtlinie für Neufahrzeuge und somit Erfüllung der erweiterte Sicherheitsanforderungen für Gebrauchtfahrzeuge, Radius 2000 nicht ok).
PE führt Spiegel bzw. Glaseinheiten in Erstausrüstungsqualität des weltweit führenden Herstellers Mekra Lang. Damit es bei der zu erwartenden hohen Nachfrage nicht zu Lieferengpässen kommt, haben wir uns entsprechend bevorratet. Bitte sprechen Sie mit Ihrem PE-Partner vor Ort, gerne stellen wir jedoch auch den Kontakt für Sie her.